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Was wird der neue Lehrplan an der PTS bringen?

Für das Schuljahr 2020/21 treten in der Polytechnischen Schule neue Lehrpläne in Kraft. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen und Neuerungen zusammengefasst.

Welche Änderungen bringt der neue Lehrplan mit sich?

Die Allgemeinen Bildungsziele der PTS sind im Prinzip gleich geblieben. Dabei geht es um die Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung, die Berufsorientierung, die Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie um die Entwicklung von persönlichen Interessen, Begabungen und Fähigkeiten. Die Jugendlichen sollen bei ihren persönlichen Entscheidungen über ihren weiteren Bildungsweg unterstützt werden. Dafür sollen sie Eigeninitiative entwickeln, Verantwortung übernehmen sowie Feedback einholen und mit Kritik konstruktiv umgehen lernen.

Art und Gliederung

Der neue Lehrplan der Polytechnischen Schule ist lernergebnis- und kompetenzorientiert mit Rahmencharakter. Dadurch sind auch weiterhin den Lehrerinnen und Lehrern Entscheidungsfreiräume sowohl in der Anordnung und Gliederung der Inhalte als auch der Unterrichtsmethoden gegeben. Um besonderen regionalen Erfordernissen Rechnung tragen zu können, sind Freiräume für schulautonome Bestimmungen gegeben.

Fachbereiche

Die angebotenen Fachbereiche sind in drei Themencluster geteilt:

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Cluster Technik
In diesen Cluster fallen folgende Fachbereiche: Bau, Elektro, Holz und Metall.

Durch die Schulautonomie können auch im Lehrplan nicht angeführte Fachbereiche angeboten werden, wie zB IT, Mechatronik oder Ähnliches.

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Cluster Dienstleistung
In diesen Cluster fallen folgende Fachbereiche: Handel und Büro; Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie Tourismus.

Während die ersten beiden Themencluster auch bisher vorkamen – das waren die 7 Fachbereiche (Wahlpflichtbereiche) – ist das Oberstufentraining neu hinzugekommen.

Oberstufentraining
Dieser Fachbereich beinhaltet Unterrichtsfächer wie Angewandte Informatik, Deutsch, vertiefend Lebende Fremdsprache Englisch, Mathematik für die Oberstufe, Persönlichkeitsbildung, Präsentation und Gestaltung sowie einen zusätzlichen alternativen Pflichtgegenstand, wie zB Psychologie (11 – 15 Unterrichtseinheiten).

Einteilung des Schuljahres

Das Schuljahr gliedert sich nun in folgende Phasen:

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In der Orientierungsphase sollen die Schülerinnen und Schüler einen Überblick über die anzustrebenden Berufsfelder bekommen. Dabei müssen alle zur Auswahl stehenden Fachbereiche der Schule kennengelernt werden. Diese Phase hat mindestens vier Wochen, jedoch höchstens acht Wochen zu betragen.

An die Orientierungsphase schließt die Schwerpunktphase an. Diese dauert mindestens acht Wochen und endet spätestens mit Ende des 1. Semesters. Dabei können Inhalte von bis zu zwei Fachbereichen als Interessensbereiche angeboten werden.

Im Anschluss an die Schwerpunktphase folgt die Spezialisierungsphase, die die Intensivierung der Berufsgrundbildung (Schlüsselqualifikationen) im gewählten Fachbereich bildet.

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Neu sind die verpflichteten SEL-Gespräche (SchülerInnen-Eltern-LehrerInnen-Gespräche). Zumindest ein Gespräch im Schuljahr muss zwischen den genannten Personen stattfinden. Dabei wird auf die Selbstreflektion der Jugendlichen und die Interaktion mit den Erziehungsberechtigten großen Wert gelegt. Die Analyse der vorhandenen Kompetenzen (keine Leistungsbeurteilung!), die Erhebung des Ist-Standes sowie die Erarbeitung eines Zukunftsplans (Plan B) sind Schwerpunkte dieses Gesprächs. Sie bilden die Grundlage der Vereinbarung, die zwischen den beteiligten Personen schriftlich getroffen wird.

Differenzierungsmaßnahmen

Die Grundlage der Unterrichtsplanung bilden Diagnoseinstrumente und Lernstandserhebungen, um gezielte Fördermaßnahmen einsetzen zu können und diese regelmäßig zu aktualisieren. Diese fließen in die Differenzierungsmaßnahmen ein. Die Differenzierung nach zwei Leistungsniveaus ist möglich, jedoch nicht verpflichtend.

Fördermaßnahmen

Ziel ist die Festigung und Förderung zentraler Basiskompetenzen in den Bereichen Sprechen, Lesen, Schreiben und Rechnen, die in den Lehrplanzusätzen der Allgemeinen Pflichtgegenstände „Deutsch und Kommunikation“, „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ sowie „Angewandte Mathematik“ definiert sind.
Außerordentlichen Schülerinnen und Schülern sind in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen dem Unterricht der betreffenden Schulstufe zu folgen.

Stundentafel

Die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Pflichtgegenstände hat sich nicht verändert (18 UE). Die Inhalte wurden in unterschiedlichen Fächern zusammengefasst.

Das Unterrichtsfach „Berufsorientierung und Lebenskunde“ wurde zu „Berufs- und Lebenswelt“ mit 3 Wochenstunden. Das Fach „Politische Bildung und Wirtschaftskunde“ (1-3 UE) sowie „Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre“ (1-3 UE) bildet nun der Gegenstand „Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie“ (2 UE) ab.