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Begabungsförderung als Kinderrecht

Ein Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe von Erziehung und Unterricht widmet sich dem Thema “Begabungsförderung als Kinderrecht im Kontext von Diversität – Herausforderungen für Schule und LehrerInnenbildung„. Das Heft befasst sich in umfassender Weise mit dem berechtigten Anspruch, allen Kindern bestmöglich gerecht zu werden.

Die „Verschiedenheit der Köpfe“, wie im Artikel von Ilse Schrittesser (>> Artikel lesen) zitiert, aber auch alle anderen möglichen Verschiedenheiten, die Menschen auszeichnen und auch unterscheiden, sind der wesentliche Kern, wenn man an die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern denkt. Der einzelnen Schülerin, dem einzelnen Schüler gerecht zu werden, sich dabei an der Persönlichkeit, den Talenten, den Fähigkeiten und auch den Schwächen auszurichten, ist Anspruch an Schule und Unterricht. Die zunehmende Heterogenität in der Schule als Abbild einer sich vielfältig darstellenden Gesellschaft und auch die Anforderungen abgeleitet aus dem Forschungswissen, stellen Herausforderungen für die Bildungsverantwortlichen, vor allem aber für die Lehrerinnen und Lehrer dar.

Es stellt sich die Frage, wie man die Ansprüche und auch Widersprüche in der Theorie in eine gelingende Praxis überführt. Dies betrifft einerseits Entscheidungen auf Systemebene, welche einer Sortierung nach Unterschieden folgen. Es betrifft aber andererseits auch die unmittelbare Praxis in der Schule und im Unterricht, wo man zu verkürzten Versuchen der Sortierung greifen könnte oder Zuordnungen und Zuschreibungen trifft, die Begabungen liegen lassen, statt sie auszuschöpfen.

>> Erziehung und Unterricht, Ausgabe 2019 | 1+2 erscheint im Februar 2019.


Aus dem Vorwort von Ilse Schrittesser

Univ.-Prof. Mag. Dr. Ilse Schrittesser

Im vorliegenden Themenschwerpunkt wird der Frage nach den Möglichkeiten von Begabungsförderung in Zeiten zunehmend diverser Schülerinnen- und Schülerpopulationen nachgegangen. Betrachtet man diese Frage unter der Perspektive der Kinderrechte, so kommt ihr einmal mehr Brisanz zu. Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention weist darauf hin, dass die Bildung des Kindes daran ausgerichtet sein muss, „die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen.“ (UN-Kinderrechtekonvention 1989, Art. 29).

Versteht man unter Begabung ein Repertoire an Interessen, Fähigkeiten und Potenzialen, die es – ganz im Sinne des zitierten Artikels 29 der UN-Kinderrechtekonvention – bei allen Kindern zu erkennen und zu fördern gilt, so stellt sich zunächst die Frage, ob Begabungsförderung dann nicht präziser die Förderung von zunehmend selbstbestimmten Lern- und Bildungsprozessen eine der grundlegendsten und selbstverständlichen Aufgaben von Schulbildung darstellt. Dies zieht die sowohl für Pädagoginnen und Pädagogen, aber auch bildungspolitisch relevante Frage nach sich, ob und wie Schulen dieser Aufgabe gerecht werden können.

Im vorliegenden Schwerpunktheft wird dieser Frage unter verschiedenen Blickwinkeln nachgegangen und schließlich auch versucht, einige Überlegungen für die LehrerInnenbildung zu diesem Thema zu formulieren. Die ersten drei Artikel gehen auf ein Forschungsvorhaben zurück, das sich mit genau diesem Thema vertieft beschäftigte und das in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Abteilung I/2 (Schulpsychologie, Gesundheitsförderung und psychosoziale Unterstützung, Bildungsberatung), den Pädagogischen Hochschulen Salzburg, Steiermark und Wien und der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems unter der Leitung der Universität Wien durchgeführt wurde. Im Rahmen des Projekts wurden an sieben österreichischen Sekundarschulen und einer Grundschule insgesamt vierundsechzig Unterrichtsstunden abgefilmt, Interviews mit Schülerinnen und Schülern, mit den beteiligten Lehrkräften und den Schulleitungen geführt und schließlich die Ergebnisse im Rahmen einer Tagung (2017) und daran anschließend einer Publikation dargestellt (vgl. Schrittesser 2019).

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Erziehung und Unterricht

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